Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus - Änderung
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020.
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