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Erteilung eines SEPA-Lastschriftsmandats/Einzugsermächtigung


Allgemeine Informationen

 

In den Medien taucht immer häufiger der Begriff SEPA auf. Im Folgenden möchten wir vermitteln was sich dahinter verbirgt.

 

 

SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Mit SEPA wird nicht mehr - wie derzeit - zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Neben den 27-EU-Mitgliedsstaaten nehmen auch noch Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco teil.

 

Europaweit sind im Zuge der Schaffung dieses einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums von allen Zahlungsverkehrsteilnehmern die Zahlungsinstrumente anzugleichen. Die Umsetzung ist verpflichtend und muss bis spätestens Februar 2014 flächendeckend erfolgt sein.

Privatpersonen können noch in einem Übergangszeitraum bis 2016 mit den nationalen Bankverbindungen (Bankleitzahl und Kontonummer) Überweisungen tätigen.

 

Die Kontonummer heißt künftig „IBAN" (International Bank Account Number). Diese „internationale Bankverbindung" besteht aus 22 Stellen. Die IBAN ist in Deutschland immer gleich aufgebaut, sie besteht aus einem Länderzeichen („DE"), einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl (8 Stellen) und der bisherigen Kontonummer (bis zu 10 Stellen). Die Bankverbindungen der Gemeindekasse haben folgende IBAN‘s:

 

Bank

BLZ

Konto-Nr.

IBAN

Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch

690 516 20

     401 315

DE12 6905 1620 0000 4013 15

Volksbank Pfullendorf

690 916 00

     339 105

DE08 6909 1600 0000 3391 05

Volksbank Überlingen

690 618 00

32 090 001

DE23 6906 1800 0032 0900 01

       

           

Die „BIC" (Business Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl des Kreditinstitutes. Die Bankverbindungen der Gemeindekasse haben folgende BIC‘s:

 

Bank

BIC

Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch

SOLADES1PFD

Volksbank Pfullendorf

GENODE61PFD

Volksbank Überlingen

GENODE61UBE

 

Die Gemeinde Herdwangen-Schönach wird das Lastschriftverfahren ab dem 07.10.2013 mit den internationalen Bankverbindungen durchführen. Den bisherigen Lastschriftteilnehmern werden unter anderem die hinterlegten Lastschriftmandate (bisherigen Einzugsermächtigungen), die dazugehörige Mandatsreferenznummer (eindeutig zuordnungsbare Nummerierung) sowie die hinterlegte internationale Bankverbindung gesondert schriftlich mitgeteilt werden.

 

Wie in der Vergangenheit beim Einzugsermächtigungsverfahren ist es auch künftig möglich, das SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeindekasse zu widerrufen. Des Weiteren kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags bei der Bank zurück verlangt werden. Dazu gelten jedoch die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Mit der Umstellung können nur noch SEPA- Lastschriftmandate am Lastschriftverfahren teilnehmen.

 

Neue Formulare gibt es hier als PDF-Datei zum herunterladen oder können bei der Gemeindekasse telefonisch (07557/9200-16) oder per E-Mail (w.schmid@herdwangen-schoenach.de) angefordert werden.

 

SEPA- Lastschriftmandate sind formell nur gültig, wenn diese mit einer Original-Unterschrift versehen sind. (kein Fax, kein E-Mail).

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse und des Bereichs Zentrale Dienste zur Verfügung

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro/Bürgerdienste
Dorfstraße 49
88634 Herdw.-Schönach

Irmgard Knoll
Zi. 08
Telefon (07557) 92 00-18
Telefon (07557) 92 00-22

Marion Kratzer
Raum 10
Telefon (07557) 92 00-17
Telefax (07557) 92 00-22

Andrea Rothmund
Zi. 09
Telefon (07557) 92 00-11
Telefax (07557) 92 00-22

Wolfgang Schmid
Telefon (07557) 92 00-16
Telefax (07557) 92 00-22


Formulare

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