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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Anträge auf Zuschüsse frühzeitig stellen

Das ELR bietet Gemeinden und Privatpersonen ein breites Förderangebot, um die

ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen.

 

Eine wichtige Erkenntnis aus Modellvorhaben ist, dass in vielen Dörfern im Innenbereich Fläche für die Ortsentwicklung durch leerstehende Gebäude vorhanden ist. Die Förderung konzentriert sich daher noch stärker auf die Innenentwicklung und vor allem das Wohnen zur Belebung der Ortskerne. Damit sollen die Ortskerne gestärkt und der Landschaftsverbrauch im Außenbereich gebremst werden.

 

Für folgende Maßnahmen bestehen Fördermöglichkeiten:

- Wohnen:

  • Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch
  • Umnutzung vorhandener Bausubstanz,
  • Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse
  • (umfassende Modernisierung)
  • ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken (mit Abriss)
  • Verbesserung des Wohnumfelds,
  • Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und
  • Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken.

 

Die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen wird bevorzugt gefördert.

Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung auf Gebäude mit Baujahr vor 1945,

ausnahmsweise bis 1969, beschränkt.

 

- Grundversorgung:

Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.

Sonderförderung der örtlichen Dorfgastronomie:

Dorfgaststätten werden mit einem erhöhten Zuschussfördersatz gefördert.

 

- Arbeiten:

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen

Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen

Arbeitsplätzen, vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbebrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten.

 

Im Hinblick auf die umfangreichen Vorarbeiten für einen Zuschussantrag ist es unbedingt erforderlich, frühzeitig die Beratung durch den Städteplaner der Gemeinde, Herrn Dipl. Ing. Roland Groß, in Anspruch zu nehmen. Die Erstberatung ist kostenfrei.

 

Sollten sich die Interessenten zu einer weiteren Beratung entscheiden werden die Kosten über das ELR-Programm, sowie der Gemeinde übernommen, es sei denn, dass sich die Antragsteller trotz eines positiven Zuschussbescheides dazu entschließen, das Projekt nicht umzusetzen.

 

Wer Interesse hat, über die Gemeinde einen Zuschussantrag beim Entwicklungspro-gramm Ländlicher Raum zu stellen, sollte bitte bis spätestens 30. Juni 2021 mit der Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach Bürgermeister Gerster (Tel.: 07557/92000 E-Mail: info@herdwangen-schoenach.de) wg. eines Beratungstermin mit Herrn Groß Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Do, 27. Mai 2021

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